Gepäckservice
中国东方航空
中国东方航空

Handgepäck

  • 1、Jeder Passagier (ausgenommen Säuglinge) hat Anspruch auf folgendes Freigepäck für nicht aufgegebenes Gepäck:

    Nicht aufgegebenes Gepäck
    Flugtyp Kabinenklasse Gepäckmengenbegrenzung Gewichtsbeschränkung (pro Stück) Gepäckvolumen
    Inlandsflüge First Class 2 ≤10kg

    A ≤ 55 cm (22 Zoll)
    B ≤ 40 cm (16 Zoll)
    C ≤ 20 cm (8 Zoll)

    Luxury Business Class, Business Class

    2 ≤8kg
    Premium Economy Class, Economy Class 1
    Internationale oder regionale Flüge First Class 2 ≤10kg

    Luxury Business Class, Business Class

    2 ≤8kg
    Premium Economy Class, Economy Class 1

    Hinweis: 1) Gepäck, das die oben genannten Gewichts-, Stückzahl- oder Größenbeschränkungen überschreitet, muss als aufgegebenes Gepäck aufgegeben werden.

    2)Zusätzlich zum freigegebenen Handgepäck darf jeder Passagier kostenlos ein persönliches Gepäckstück mitführen, das unter den Vordersitz passt(Referenzmaße des Raums unter dem Sitz: 35 × 32 × 18 cm), z. B. eine Handtasche, eine Aktentasche, eine Laptoptasche, eine Kameratasche oder ähnliche oder kleinere Gegenstände.

     

    2、Passagiere, die mit einem Säugling reisen, dürfen zusätzlich zur oben genannten Freigepäckmenge für nicht aufgegebenes Gepäck kostenlos folgende Gegenstände mitnehmen:

    (1)Nahrungsmittel und Windeln sowie andere Babyartikel, die während der Reise benötigt werden.

    (2)einen zusammenklappbaren, tragbaren Kinderwagen, der in die Kabine mitgenommen werden kann, wobei die Abmessungen nach dem Zusammenklappen 55 cm (22 Zoll) in der Länge, 40 cm (16 Zoll) in der Breite und 20 cm (8 Zoll) in der Höhe nicht überschreiten dürfen. Kinderwagen, die diese Maße überschreiten, müssen als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

    (3)ein Babybett oder eine Kinder-/Baby-Sicherungseinrichtung (wenn ein Sitzplatz benötigt wird).

    Hinweis: Die Sicherheitskontrolle am Flughafen kann den Umfang der erlaubten Mitnahme von Gegenständen je nach Sicherheitslage anpassen. Wir bitten um Ihre Kooperation.

     

    3. Flüssige Gegenstände:

    (1)Bei internationalen und regionalen Flügen müssen Flüssigkeiten in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml transportiert werden. Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter verpackt sein. Jeder Passagier darf nur einen Plastikbeutel mitführen, überschüssige Flüssigkeiten müssen als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

    (2)Bei Inlandsflügen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck verboten (außer Kosmetik, Zahnpasta und Rasierschaum für den persönlichen Gebrauch). Kosmetik für den persönlichen Gebrauch muss folgende drei Bedingungen erfüllen, um im Handgepäck mitgeführt werden zu dürfen: Nur ein Stück pro Sorte, in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml verpackt, und es muss einer Öffnungskontrolle standhalten. Zahnpasta und Rasierschaum sind auf je ein Stück begrenzt und dürfen 100 g/ml nicht überschreiten. Passagiere, die innerhalb derselben Flughafen-Sicherheitszone von einem internationalen oder regionalen Flug auf einen Inlandsflug umsteigen, dürfen steuerfreie Flüssigkeiten, die sie mitgeführt haben, nur dann im Handgepäck mitführen, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind: Vorlage eines Kaufbelegs, Aufbewahrung in einem verschlossenen und unbeschädigten transparenten Plastikbeutel sowie Bestätigung durch die Sicherheitskontrolle. Verlässt der Passagier während des Umstiegs die Sicherheitszone, müssen die steuerfreien Flüssigkeiten als aufgegebenes Gepäck transportiert werden;

    (3)Flüssige Milchprodukte für Säuglinge sowie flüssige Medikamente, die von Diabetes- oder anderen erkrankten Passagieren während des Fluges benötigt werden, dürfen nach Bestätigung durch die Sicherheitskontrolle im Handgepäck mitgeführt werden;

    (4) Flüssigkeiten, die Passagiere in der Sicherheitszone des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erwerben, dürfen bis zum Verlassen der Sicherheitszone im Handgepäck mitgeführt werden

    Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte:die „Liste verbotener Gegenstände für die Mitnahme und das Aufgeben im Luftverkehr“ sowie die „Liste eingeschränkt zulässiger Gegenstände für die Mitnahme und das Aufgeben im Luftverkehr“

     

    4、Sonstige Bestimmungen:

    (1)Gepäck, das in die Kabine mitgenommen wird, muss unter den Vordersitz des Passagiers oder in die obere Gepäckablage passen. Gepäck, das die oben genannten Gewichts-, Mengen- oder Größenbeschränkungen überschreitet, muss als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

    (2) Informationen zu den Transportvorschriften für Lithium-Ionen-Batterien finden Sie in den „Sicherheitsvorschriften für den Transport von Lithiumbatterien“, die auf der offiziellen Website von China Eastern Airlines veröffentlicht sind.